Kosten
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten eines Ehevertrages von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Zu den Anhaltspunkten einer Berechnung zählen zum einen die Bearbeitungszeit des Vorgangs sowie die Einkommensverhältnisse. Zum anderen ist entscheidend, welche und wie viele Vereinbarungen im Vertrag festgelegt werden.
Folgendes Beispiel bezieht sich auf einen "durchschnittlichen Ehevertrag" bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen:
Der Mann arbeitet ganztags, die Frau ist halbtags beschäftigt. Zusammen stehen beiden rund 2.500 Euro zur Verfügung. Das Ehepaar vereinbart Gütertrennung. Ebenso einigt sich das Paar auf einen festen Unterhaltsbetrag, der drei Jahre nach einer möglichen Scheidung vom besserverdienenden Partner zu zahlen ist.
Die zu erwartenden Kosten liegen hier zwischen 500 und 1.000 Euro.
Bei höheren Einkommensverhältnissen und/oder zusätzlichen Leistungen wie einer detaillierten Berechnung des Zugewinns und/oder beispielsweise einer erbrechtlichen Beratung mit dem Verfassen von Testamenten, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, bemisst sich das Honorar auf rund 1.500 bis 2.000 Euro.
Wenn Sie weitere Informationen zu möglichen Kosten eines Ehevertrages wünschen, beraten wir Sie gerne persönlich in einer
Erstberatung.
© 2018 Dr. Rumpke, Kaden, Reuscher Rechtsanwälte
Unser Anspruch
Wir wissen, dass für die Erarbeitung eines Ehevertrages Besonderheiten zu beachten sind. Diese zu verwirklichen und ein Optimum zu erzielen, ist unser Anspruch.