Ehevertrag? Wir lieben uns doch!
"Einen Menschen zu lieben heißt einzuwilligen, mit ihm alt zu werden."
Albert Camus
Brauchen wir überhaupt einen Ehevertrag? Wir lieben und vertrauen uns doch, insofern dürfte ein solcher Ehevertrag doch nicht notwendig sein.
"Ja" zum Ehevertrag aus Liebe!
Gegenfrage: Braucht man eine Krankenversicherung? Man will doch auch nicht krank werden! Eine Krankenversicherung benötigt man zur Absicherung für den Fall einer Krankheit. Gleiches gilt für einen Ehevertrag. Er ist dafür da, dass dann, wenn etwas nicht so läuft wie man es vorausgesehen hat, die Einzelheiten näher geregelt sind. Ein Ehevertrag ist also eine Vorsichtsmaßnahme und Absicherung für beide Seiten.
Wann Sie zu uns kommen sollten:
Vor Eingehung der Ehe, mitten in der Ehezeit oder auch am Ende einer solchen um diese gegebenenfalls vernünftig zu beenden. Wichtig ist, dass man einen Zeitpunkt wählt, an dem man sich noch stressfrei einigen kann. Beherrscht der Streit erst den Alltag, wird es mit einer für beide Seiten guten Trennung oft schwierig.
Unsere entscheidenen Vorteile:
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Abschluss von Eheverträgen. Die
Rechtsanwälte und
Fachanwälte für Familienrecht Dirk Kaden und Dr. Nadine Rumpke sowie die Rechtsanwälte Martina Zöllner und Karl-Thomas Reuscher sind für den familien- und erbrechlichen Teil der Kanzlei verantwortlich. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
© 2018 Dr. Rumpke, Kaden, Reuscher Rechtsanwälte
Unser Anspruch
Wir wissen, dass für die Erarbeitung eines Ehevertrages Besonderheiten zu beachten sind. Diese zu verwirklichen und ein Optimum zu erzielen, ist unser Anspruch.